Paul-Klee-Grundschule, Berlin Tempelhof-Schöneberg


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


Lernmittelfonds

Intern > Aktuelles

Beteiligung am Kauf von Lernmitteln


Berlin, den 14.04.2011

Liebe Eltern,

durch die Änderung des Berliner Schulgesetzes vor fünf Jahren müssen Eltern sich an der Finanzierung der Lernmittel (Bücher, Arbeitshefte, Klassenlektüren, Kopien) bis zu einem Betrag von 100 Euro je Kind pro Schuljahr beteiligen (§ 50 Schulgesetz).

Damit Sie weniger bezahlen müssen, die Schule trotzdem alle notwendigen Materialien kostengünstig kaufen kann und um Ihnen die aufwendige Anschaffung zu ersparen, haben im Februar 2008 die Gesamtelternvertretung, die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz beschlossen, ab dem Schuljahr 2008/2009 einen
Lernmittelfonds einzurichten.

Folgendes Verfahren wurde beschlossen:

Sie verpflichten sich zur Zahlung einer Pauschale von
50 Euro bis zum 27. Mai 2011 auf das umseitig genannte Konto. Dafür erhält Ihr Kind alle notwendigen Lernmittel im kommenden Schuljahr von unserer Schule ausgeliehen. Am Schuljahresende muss Ihr Kind alle Bücher an die Schule zurückgeben.

Die Zahlung der Pauschale entfällt für Empfänger, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, Asylbewerbergesetz oder BAFÖG beziehen. Sollte das auf Sie zutreffen, bitten wir Sie, Ihren Bescheid bis spätestens zum
27. Mai 2011 im Sekretariat der Schule vorzulegen. Für Ihr Kind kommt weiterhin das Land Berlin für die Lernmittel auf.

Sofern Sie sich nicht am Lernmittelfonds beteiligen wollen, teilen Sie dieses bitte der Schulleitung auf dem beigefügten Vordruck bis zum
27. Mai 2011 mit.

Eltern, die sich nicht am Lernmittelfonds beteiligen oder deren Einzahlung nicht rechtzeitig auf dem angegebenen Konto eingegangen ist, sind weiterhin verpflichtet, alle auf den „Bücherlisten“ angegebenen Lernmittel (Bücher, Arbeitshefte, Klassenlektüren)
bis zum 15. August 2011 zu kaufen.

Zur weiteren
Information zum Lernmittelfonds verweisen wir Sie auf die „Vereinbarung für die Einrichtung eines Lernmittelfonds“, die zwischen der Schulleitung und der Gesamtelternvertretung geschlossen wurde. Diese können Sie im Sekretariat der Schule oder auf unserer Homepage einsehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat, Ihre Klassenlehrer oder Ihre Elternvertreter.



Mit freundlichen Grüßen

Carola Leppin gez. Natascha Carus
Schulleiterin Vorsitzende der Gesamtelternvertretung




 

Informationen zum Lernmittelfonds


Beteiligung am Kauf von Lernmitteln
Vereinbarung zum Lernmittelfonds der Paul-Klee-Grundschule
für das Schuljahr 2010/2011


Inhalte des Lernmittelfonds

Zweck des Lernmittelfonds ist die Beschaffung von Lernmitteln für die Paul-Klee-Grundschule und die Einführung des Verleihprinzips von Lernmitteln. Dadurch soll der Schulbestand an der Schule kontinuierlich aufgebaut und erneuert werden. Die Eltern/ Erziehungsberechtigten erwerben kein Eigentum an Lernmitteln. Eigentümer der aus dem Lernmittelfonds beschafften Lernmittel wird die Schule ( bzw. der Schulträger ).

Aus dem Fondsvermögen des Lernmittelfonds werden folgende Lernmittel bezahlt:

a) Schulbücher
b) Atlanten
c) Duden
d) Arbeitshefte ( nicht Schulhefte )
e) Klassenlektüre / Literatur
f) Lernsoftware in Verbindung mit Arbeitsheften
g) Kopien
h) Kopiervorlagen
i) Freiarbeitsmaterial

Festsetzung des jährlichen Pauschalbetrages für den Lernmittelfonds

Im Frühjahr eines jeden Schuljahres wird über die Fortführung des Lernmittelfonds in den beteiligten Gremien beraten und entschieden. Die Höhe des Beitrages für den Lernmittelfonds richtet sich nach den Bedürfnissen der Schule und wird jährlich neu festgelegt. Ausschlaggebend sind die Bedarfsanmeldungen durch die Fachkonferenzen und die Beschlüsse durch das Gremium der Gesamtelternvertretung.


Der Wert darf den vom Land z. Zt. geltenden Eigenbeitrag von € 100,00 pro Kind nicht übersteigen.

Sollte es bei der Abrechnung der angeschafften Lernmittel zu Überschüssen kommen, verbleiben diese auf dem Konto des Lernmittelfonds und werden im folgenden Jahr nach Absprache zwischen Schulleitung und GEV zur Senkung des Eigenbeitrages oder zur Anschaffung von weiteren Lernmitteln im kommenden Schuljahr genutzt.

Teilnehmer

Als Teilnehmer des Lernmittelfonds gelten alle Eltern/ Erziehungsberechtigten von Schülern der Paul-Klee-Grundschule, die sich verpflichten die jährlich festgelegte Abgeltungspauschale für den Lernmittelfonds pünktlich zu bezahlen.

Für jedes Kind ist eine separate Überweisung in vollständiger Höhe notwendig. Eine Geschwisterermäßigung gibt es nicht.

Von der Zahlung befreite Eltern/ Erziehungsberechtigte

Eltern/ Erziehungsberechtigte, für die die Zahlung der Abgeltungspauschale entfällt (Empfänger von BAföG, Arbeitslosengeld II und Hartz IV nach dem BAföG, SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und dem Asylbewerbergesetz) gehören nicht zum Teilnehmerkreis des Lernmittelfonds. Als Voraussetzung gilt hier der Nachweis der Bedürftigkeit.  


Nichtteilnehmer

Eltern/ Erziehungsberechtigte, die die jährlich festgelegte Abgeltungspauschale nicht oder nicht termingerecht auf dem „Lernmittelfonds“ - Konto überweisen, gelten als nicht am Lernmittelfonds teilnehmende Eltern. Sie erhalten rechtzeitig eine „Bücherliste“ für das kommende Schuljahr und müssen die für den Unterricht notwendigen Lernmittel selbstständig anschaffen. Das kann bis zu einem Eigenbeitrag von max. € 100,00 erfolgen

 ( § 50 Schulgesetz )
Schüler dieser Eltern/Erziehungsberechtigten sind vom Verleih der aus dem Fonds angeschafften Lernmittel ausgeschlossen.

Umgang mit den Materialien aus den Lernmittelfonds

Alle Lehrer verpflichten sich die vom Lernmittelfonds angeschafften Materialien vollständig zu nutzen!

Jedes teilnehmende Kind erhält für ein Schuljahr alle notwendigen Lernmittel von der Schule ausgeliehen. Am Schuljahresende müssen die Bücher der Schule in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Sollten Bücher beschädigt werden oder verloren gehen, so müssen diese der Schule ersetzt werden. Es gilt den Ersatz in Form einer Geldleistung im Rahmen des Zeitwertes mit einer Nutzungsdauer von vier Jahren zu erbringen.

Sonderfaktoren während eines Schuljahres

Verlässt ein Kind nach getätigter Einzahlung vor Ablauf des entsprechenden Schuljahres die Schule, so können keine Rückzahlungen aus dem Lernmittelfonds an die Eltern erfolgen.


Kommt ein Kind während des Schuljahres neu in die Schule, so ist bei der Aufnahme im 1. Schulhalbjahr die volle Abgeltungspauschale zu bezahlen. Bei der Aufnahme im 2. Schulhalbjahr erfolgt die Zahlung der halben Abgeltungs-pauschale.

Für die Klassen 4 bis 6:

Wiederholt ein Schüler ab der Klassenstufe vier eine Jahrgangsstufe, so bezahlen die Eltern/ Erziehungsberechtigten den halben Betrag der jährlich festgelegten Abgeltungspauschale für dieses Schuljahr.


Basis dieser Vereinbarung ist das Comittment zwischen der Gesamtelternvertretung und der Schulleitung am 17.03.2009

 
Carola Leppin______________________________________Natascha Carus
Schulleiterin_____________________________Vorsitzende der Gesamtelternvertretung

Beispiel für eine Überweisung:

Empfänger:
Bez.Amt Tempelhof-Schöneberg, LMF Paul-Klee-Grundschule
Konto-Nr.: 6600087429______BLZ 100 500 00
Kreditinstitut: Berliner Sparkasse
Verwendungszweck:
Lernmittel - Name und Vorname des Kindes,

jetzige Klasse

Homepage | Schule | Klassen | Sport | Religion / Lebenskunde | Musik | Lesen | Projekte | Ganztagsbereich | AGs | Zusätzliche Angebote | Was uns wichtig ist... | Pauke | Sponsoren | Lernmittelfonds | Schülerzeitung Kleeblatt | Archiv | Sitemap

Aktualisiert am 08 Mai 2012 - Heute ist der - Es ist jetzt Uhr
Suche  (Paul-Klee-GS)

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü